Freitag, 18. November 2005

Schon gehört GEZ will ab 2007 Abgaben ein führen

Bitte mit eintragen um zu versuchen das Folgende abzuwenden.
GEZ-Geb체hren auch f체r Computer ??
Ab 2007 muss auch f체r Rechner mit Internet-Anschluss gezahlt werden

Obwohl Internet-PCS grundsätzlich zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind, erwächst daraus für den Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Ab dem 01.April 2005 werden jedoch von PCs in Privathaushalten Gebühren erhoben werden. Besitzt Ihr Computer jedoch eine TV Karte oder einen Internetzugang, entsteht dadurch eine Gebührenpflicht!(Der PC muss schon “empfangstauglich” sein, das Internet gehört -leider- ebenfalls zur “Empfangstauglichkeit”.) Solange der Computer nur innerhalb Ihrer Wohnung steht und Sie sowieso GEZ-Gebühren bezahlen ist das ja noch egal, anders sieht es jedoch am Arbeitsplatz oder in der Schule, UNI aus! Dort gilt ab 2007 ebenfalls eine Gebührenpflicht für jeden Computer mit Internetzugang.

Der Computer soll GEZ-pflichtig werden :

Vom 1. Januar 2007 an sollen f체r Computer Fernseh- und Rundfunkgeb체hren an die GEZ f채llig sein. Das meldet zumindest die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 22.09.2004.Wer keinen Fernseher und kein Radio habe, werde von diesem Zeitpunkt an die volle Geb체hr bezahlen m체ssen,
selbst wenn sein PC über keinen Anschluss für einen Rundfunkempfang verfügt. Der bloße Zugang  zum Internet reicht aus. Dies sei Teil der Vorschläge der sechs Länderministerpräsidenten, die sich am Wochenende über die Erhöhung der normalen Rundfunk- und Fernsehgebühren ab 1. April 2005  um 88 Cent pro Monat verständigten. Die GEZ-Gebühr auf Computer werde vor allem die Betriebe betreffen,
steht doch an fast jedem Arbeitsplatz ein Rechner, der ab dem Stichtag gebührenpflichtig wird. 

Wie viel die Geb체hr betragen soll, ist hingegen noch nicht klar. Angeblich sollen die Mehreinnahmen f체r die Sender im Cent-Bereich liegen, da der Computer nur besteuert wird, wenn bislang kein Fernseher angemeldet war. Privathaushalte sind also kaum davon betroffen.
 

Ein Preisschock k철nnte jedoch Verwaltungen, Firmen und Beh철rde treffen.

Es wird aber mit 17,50€/ Computer spekuliert....sind wir Melkschweine??????

Ihr k철nnt helfen dieses zu verhindern !!

Tragt euch in dieses Anti-GEZ Buch ein und helft mit Eurer Stimme
diesen Bl철dsinn zu unterbinden!!!

Nur zusammen sind wir stark !!!

4 Kommentare:

  1.     die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 22.09.2004
    hatte ich am 22.9.2004 gelesen, aber danke f체r den schnellen Hinweis     Ab dem 01.April 2005 werden jedoch von PCs in Privathaushalten Geb체hren erhoben werden ach ja? das Datum kommt mir irgendwie bekannt vor.

    schönes WE wünscht Kalle 

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  2. http://www.computerbase.de/news/internet/2005/mai/internet-pcs_2007_gez-pflichtig/

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  3. wenn dieses Land keinen "Schlag" hat - welches sonst

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  4. f체r alle die es nicht wissen   Die Befreiung von der Rundfunkgeb체hrenpflicht Neue Zust채ndigkeit ab dem 1. April 2005: Geb체hreneinzugszentrale (GEZ)

    Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gew채hrt. Voraussetzung ist, dass Rundfunkger채te zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller zum unten aufgef체hrten Personenkreis geh철rt. Befreit werden k철nnen der Haushaltsvorstand, dessen Ehegatte oder ein Haushaltsangeh철riger f체r von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Ger채te, wenn mindestens eine der nachfolgenden Befreiungsvoraussetzungen erf체llt wird:
    Empf채nger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zw철lften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) oder nach 짠 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes:
    Aktueller Sozialhilfebescheid 

    Empf채nger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zw철lften Buches des Sozialgesetzbuches):
    Aktueller Bescheid 체ber den Bezug von Grundsicherung

    Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschl채ge nach 짠 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches:
    Aktueller Bewilligungsbescheid 체ber den Bezug von ALG II oder Sozialgeld sowie das Blatt des Berechnungsbogens, aus dem ersichtlich ist, ob Zuschl채ge nach 짠 24 Zweites Buch des Sozialgesetzbuches gew채hrt werden.

    Empf채nger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
    Aktueller Bescheid 체ber den Bezug von Asylbewerberleistungen

    Empf채nger von Ausbildungsf철rderung nach dem Bundesausbildungsf철rderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben:
    Aktueller BAf철G-Bescheid

    Sonderf체rsorgeberechtigte im Sinne des 짠 27 e des Bundesversorgungsgesetzes:
    Aktueller Bewilligungsbescheid 체ber den Bezug von Leistungen nach 짠 27 e BVG

    a. blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung:
    Aktueller Schwerbehindertenausweis mit “RF-Merkzeichen” oder Bescheinigung des Versorgungsamtes

    b. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist:
    Aktueller Schwerbehindertenausweis mit 窶朿F-Merkzeichen窶悛oder Bescheinigung des Versorgungsamtes

    behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vor체bergehend wenigstens 80% betr채gt und die wegen ihres

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