Microsoft geht aktiv gegen unrechtmäßige Nutzer gebrauchter Softwarelizenzen vor
Unterschleißheim, 11. August 2008. Microsoft hat auffällig gewordene Produktkeys in Zusammenhang mit der urheberrechtswidrigen Nutzung gebrauchter Softwarelizenzen gesperrt. Bei Testkäufen und durch Informationen von Kunden hatte Microsoft festgestellt, dass zur Aktivierung von Software bei verschiedenen Unternehmen identische Produktkeys verwendet wurden, was deutlich auf Unregelmäßigkeiten bei der Übertragung von Nutzungsrechten aus Volumenlizenzverträgen hindeutet. Die Übertragung gebrauchter Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen ist nach Auffassung von Microsoft nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Herstellers möglich. Denn nach dem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts München im Rechtsstreit zwischen Oracle und der Firma usedSoft bedarf eine Übertragung ausdrücklich der "Genehmigung des Nutzungsrechtsinhabers" (Az. 6 U 2759/07).
Laut dem aktuellen Urteil im Rechtsstreit zwischen Oracle und der Firma usedSoft bedarf die Übertragung vertraglicher Nutzungsrechte ausdrücklich der "Genehmigung des Nutzungsrechtsinhabers". Zudem habe die Fa. usedSoft kein vorrangiges Recht, "einen Geschäftsbetrieb zu eröffnen, der explizit in fremde Urheberechte eingreifen will", so die Begründung des Gerichts. Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte eines Softwareherstellers seien wegen ihrer besonderen Verletzlichkeit besonders schutzbedürftig. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Softwarehersteller ist die Weiterübertragung der Softwarelizenzen und die Übergabe des Produktkeys an Dritte unseres Erachtens also rechtswidrig.
Kritisch ist der Handel mit gebrauchten Lizenzen, die Bestandteil eines Volumenlizenzvertrags sind, wie sie große Unternehmen mit den Softwareherstellern abschließen. Darf die Softwarelizenz laut Vertragstext nur nach Zustimmung des Herstellers übertragen werden und wird diese Zustimmung nicht eingeholt, erwirbt der Käufer der gebrauchten Lizenz kein wirksames Nutzungsrecht und ist damit möglicherweise nicht richtig lizenziert.
Im Umlauf sind aber auch gef채lschte Datentr채ger, unechte Handb체cher, Echtheitszertifikate sowie Lizenzurkunden, die nicht vom Hersteller der Software ausgestellt wurden.
Der kostenlose Microsoft-Produktidentifikationsservice (kurz: PID-Service) ist eine Hilfestellung f체r Fachh채ndler und Endkunden in Deutschland: Verd채chtige Produkte, die mit der Bitte um Identifizierung an Microsoft geschickt werden, werden auf ihre Echtheit hin 체berpr체ft. Seit dem Start dieses Services im Jahr 1999 hat Microsoft in Deutschland 체ber 220.000 eingesandte sowie beschlagnahmte Produkte auf ihre Echtheit gepr체ft. Der Anteil illegaler Produkte liegt bei diesen Auswertungen bei 96 Prozent. In der Regel erh채lt der Einsender innerhalb von 24 Stunden nach Eingang des unver채nderten Produkts bei Microsoft Informationen 체ber die Echtheit.
Die Microsoft Deutschland GmbH ist die 1983 gegründete Tochtergesellschaft der Microsoft Corporation/Redmond, U.S.A., des weltweit führenden Herstellers von Standardsoftware, Services und Lösungen mit 60,42 Mrd. US-Dollar Umsatz (Geschäftsjahr 2008; 30. Juni). Der operative Gewinn im Fiskaljahr 2008 betrug 22,49 Mrd. US-Dollar. Neben der Firmenzentrale in Unterschleißheim bei München ist die Microsoft Deutschland GmbH bundesweit mit sechs Regionalbüros vertreten und beschäftigt mehr als 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Verbund mit rund 33.000 Partnerunternehmen betreut sie Firmen aller Branchen und Größen. Im Mai 2003 wurde in Aachen das European Microsoft Innovation Center (EMIC) eröffnet. Es hat Forschungsschwerpunkte in IT-Sicherheit, Datenschutz, Mobilität, mobile Anwendungen und Web-Services.
Microsoft Deutschland GmbH
Heiko Elmsheuser
Leiter Business Communications
Manager Public Relations
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