Nachdem der Erste Versuch im MSN Nirvana gelandet ist hier der gek체rzte 2. Versuch
Liest man das Urteil des Landgerichtes Hamburg k철nnte man dies meinen.
Hintergrund ist ein Forenbeitrag zur einem Dialeranbieter der mittels eines ebenfalls mechanisierten Vorganges ansprechende Domains sicherte nur wenige Minuten nach der Freigabe aufgrund eines Fehlers des Providers.
Auf der Dialerseite wurde zum Download eines Dialers aufgerufen.
Im Forum zu dem Artikel machte ein User seinen Unmut Luft indem er ebenfalls ein Script zum automatisierten Download des Dialer anbot aller dings mit dem Ziel, wenn dies genug User nutzen damit die Webseite platt zu machen.
Nun könnte man meinen der Download wäre ja gewünscht, aber der Betreiber sah das anders und veklagte den Heise Verlag auf Unterlassung welche dieser natürlich nicht abgeben wollte und konnte da die Beiträge nicht gefiltert werden.
>>>So wie der Verlag das Forum bisher betreibe, fordere er Rechtsverletzungen sogar potenziell heraus, betonte ein Richter. Es sei nicht hinnehmbar, dass "die in ihren Rechten Verletzten Ihnen hinterherrennen müssen". Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Postings pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten.<<<
Sollte sich diese Rechtsauffassung letztinstanzlich durchsetzen h채tte das Auswirkungen auf alle Arten von Foren, Blogs, Webspace, und Chat.
Pikanterweise sind " "die in ihren Rechten Verletzten Ihnen hinterherrennen müssen" " Anbieter durchaus dubioser Dialerseiten ..
. ein Schelm wer Arges dabei denkt .... und wie heisst es immer .... hier gibts einen Urteilsspruch und kein Recht
salut,
AntwortenLöschenbei den msn groupes müssen die manager / stellis eh den kopf hinhalten wenn postings erscheinen die unrechtens sind. es braucht nur ein user die groupe melden und schon wird diese zu verwaltungszwecken deaktiviert. genauso passiert mit der starthilfegroupe. eine seriöse deutsche groupe der man irgendetwas untergejubelt hatte und meldete. die deutsche groupe BOY DE wurde leider wieder aktiviert. die starthilfegroupe ist 100 mal seriöser als die BOY DE groupe und wird wohl für immer verschütt gehen wegen einen xxx .
sollte es tatsächlich zum zwang von moderierten foren kommen, so kann msn getrost seine spaces und groupes schließen. das könnte dann auch das ende der blogs sein. schließlich möchte man kommunikation erleben. seine tagebücher schreiben die meisten wohl nicht öffentlich. (... zu gefährlich )
╠╩teufelchen╩╣
>>>bei den msn groupes m체ssen die manager / stellis eh den kopf hinhalten wenn postings erscheinen die unrechtens sind<<< Das zitierte Urteil gegen den Heise Verlag sagt da aber anderes aus und ist ganz aktuell. Es nimmt den Heise Verlag selbst in Anspruch vergleichbar zu MSN. klar, ich sehe das auch als eine Racheaktion des Dialeranbieters weil Heise auf seiner Seite die automatisierte Ãbernahme von begehrten Domains geschildert hatte mit der Untersuchung des fortan auf der Seite angebotenen Dialers (mit dem Hinweis, man MÃSSE den Downloaden) der unzählige Lücken bei den User-PCs öffnete und per Trojaner weitere Spammails versendete sowie Backdoors öffnete. um den Rechner zukünftig als Spamschleuder zubenutzen bzw als Abfragerechner nach begehrten Domains. Allesamt unzulässige Eingriffe in User-PCs. Das Landgericht Hamburg hat offenbar nicht den Kampf des Boardnutzers gegen den illegalen Dialeranbietern gew체rdigt sondern rein formal entschieden. Das Board wurde 체brigens noch am gleichen Tag meines Postings von Heise geschlossen, ich hatte zuvor noch einiges durchaus normales lesen k철nnen.
AntwortenLöschenja wolf, der unterschied zwischen msn und heise ist der, heise bietet / bot ein forum direkt an. heise betrieb das forum selber. msn stellt groupes mit forum privatleuten zur verfügung. meistens geht vom sich ungerecht behandelten user eine meldung richtung msn support im günstigen fall. genauso könnte man aber auch msn verklagen weil es die möglichkeit anbietet user zu diffamiere, schikanieren usw eben per forum... msn haftet letztendlich als plattformanbieter. in einem privatverfahren würde msn sich dann wiederum per gericht an den jenigen wenden der der streÃauslöser war. so auch nachlesbar in den agb.
AntwortenLöschengesetze werden teilweise f체r uns unverst채ndlich gef채llt. leider kann man den richterspruch inkl. rechtfertigung nirgens nachlesen. daher ist es schwer das urteil zu verstehen.
Hm Teufelchen, Das Urteil ist ja noch brandneu .... vielleicht guggst Du mal 챠n der n채chsten Zeit nach 324 O 721/05 beim Landgericht Hamburg, die ver철ffentlichen regelm채ssig.
AntwortenLöschenes braucht nur ein user die groupe melden und schon wird diese zu verwaltungszwecken deaktiviert. Normalerweise kriegste da aber VOR der Deaktivierung eine Mail mit der Aufforderung, die beanstandeten Inhalte zu entfernen - so auch passiert in L+E, wo ein Spinner etliche Threads mit Abtreibungsbildern vollgem체llt hatte. In der Entfernungsaufforderung wurde sogar der Link mitgeschickt, sodass da kaum Arbeit mit verbunden war. Darcy
AntwortenLöschenHallo Darcy. Stimmt, ich selbst mußte eine Meldung verfassen und eine Group stillegen lassen in der ich mich sehr wohl fühlte. Leider hatte die Managerin "vergessen" einen Stelli bzw. 2.Manager zu ernennen, so das sich diese Group durch ihren Tod durch ein Bombenattentat in Israel verselbstständigte und eine unzumutbare Plattform von Neonazis wurden. Was da plötzlich so alles auftauchte ist mehr eine Sache des Psychiaters als die einer Group und ich glaube nicht, dass sich MSN dazu herab läßt, einen Kriminellen mit ebenfalls kriminellen Handlungen zu bekämpfen, dazu gibt es in einem Rechtsstaat eben den Rechtsweg und wer diesen nicht einzuhalten vermag, der bekommt eins auf den "Deckel" vom Überwachungsorgan "Exekutive". Was mich an diesen Beitr채gen st철rt ist die allgemeine Auffassung, das Recht sei deswegen ausser Kraft, weil der andere ein Krimineller ist, dass dem so nicht ist, hat dieser Heise-Verlag unparteiisch zur Kenntnis nehmen m체ssen. Selbstjustiz ist nämlich ein größeres Verbrechen, als die benannten Vergehen des Dialers - so schmerzlich das auch sein mag. W체rde n채mlich jeder ohne Rechtsgrundlage Selbstjustiz ver체ben, w채ren wir sehr schnell ein noch chaotischerer Staat als wir es eh schon sind, eben weil sich viele sehr hart tun, Recht von Unrecht zu Unterscheiden. Dass dem Richter die B체rde auferlegt wurde entsprechend der deutschen Rechtsprechung (nachzulesen in den Justiziar-Kommentaren) gegen diese "gerechte" Aktion des Heise-Verlages zu agieren ist lediglich ein in die Schrankenweisens eines Verlages, der die "Pressefreiheit" 체berzog und sich selbst als Richter aufspielte. Bei allem Verst채ndnis f체r die Sachlage - so etwas darf und kann ein Richter nicht dulden - da h채tte der Verlag vorher einen Rechtsanwalt befragen m체ssen und eben die richtigen !! rechtlichen Schritte einleiten gegen solche Machenschaften. Ein 철ffentlicher Aufruf zur Rechtsbeugung des Gemeinschaftsrechtes, denn um dies ging es letztendlich, ist eben eine strafbare und nicht minder kriminelle Handlung, auch wenn diese mit noch so integeren Zielen ausgestattet ist, - denn ! - es ist ein v철lkischer Irrtum, dass der Zweck die Mittel heiligt. Nein !!! Nicht der Zweck heiligt, sondern die Mitteln heiligen den Zweck! Sind die Mitteln falsch. so ist auch der Zweck bzw. das damit zu erreichende Ziel falsch. Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkel tragen - denn auch ich bin kein Freund von Staatsanwälten und Richtern, aber trotz allem - Recht muß Recht bleiben - auch, oder gerade deswegen, weils so schwer f채llt. Mit freundlichen Grüßen freily짰짤
AntwortenLöschenFreily, ich denke Du ziehst den Gaul von hinten auf. Ein User hat einen Beitrag eingestellt der zu einer Gegenaktion gegen einen Unternehmer mit "potentiell nachgewiesen kriminellen Machenschaften Dialer und Trojaner auf Fremdrechnern installiert" aufgerufen hat. Das w채re vergleichbar als h채tte jemand eine Aktion aufgerufen in MSN welche zum Ziel hat einen "potentiell nachweisbar gef채hrliche Domain auf keinen Fall mehr anzuklicken weil dort ein Trojaner installiert werden w체rde der sich 체ber den Rechner weiterverbreitet. Die Betreiber der Trojanerdomain wollten ja gerade viele Klicks um daraus dann einen zufallsm채ssig (nach DAU Grad) bestimmten Useranteil herauszufischen um ihm die teure Schadsoftwareunterzujubeln. Die Klicks sollten sie ja nach dem verbreiteten Script bekommen wie gewünscht. Nur der Anteil der DAUs .... den änderte das Script natürlich dadurch, daß die Schadsoftware eben nicht Heruntergeladen wurde. Aber wo steht, daß die Verbreiter einer Schadsoftware ein verbrieftes Recht auf einen bestimmten Prozentsatz der absolut dümmsten User hätten? Denn dies wäre der entgangene Verdienstausfall, welches das Maß für den Schaden darstellt. Vergleiche es mal so .... Ich stelle mich grunds채tzlich in dunklen Tunnels auf und raube alten Frauen die Handtaschen und optimiere mein Gesch채ft indem ich per Werbung verbreite "Alle hier entlang hier ist es seri철s" Du kommst nun daher und organisierst soviele Männer welche Du vor den Tunnel lockst, daà der Tunneleingang blockiert ist. Keine Frau mehr hineinkommt. Nun erdreiste ich mich Dich zu verklagen, Du hättest verbreitet, alle Männer sollten sich vor diesem Tunnel versammeln, und mir würden dadurch Einnahmeausfälle entstehen, weil ich ja nicht Männer sondern Frauen vor dem Tunnel haben wollte. Dabei waren mit dem Aufruf "Alle hier entlang, hier ist es sicher" einwandfrei ALLE gemeint oder????
AntwortenLöschenDas zitierte Urteil gegen den Heise Verlag sagt da aber anderes aus und ist ganz aktuell. und den richtern, die diesen mist verzepft haben, sollte man das tdg so lange um die ohren hauen, bis sie es verstanden haben. da steht n채mlich genau das gegenteil drin. ich gehe eigentlich davon aus, dass das urteil in der n채chsten instanz kassiert wird.
AntwortenLöschenHallo Wolf, ich glaube kaum das ich einen Gaul von hinten auf z채ume, da schlagen die bekanntlich kr채ftig aus, wer sowas versucht Als Gegenbeispiel meiner sehr kurzen Mitgliedschaft ist die inzwischen "zu Verwaltungszwecken" deaktivierte Group "Dieunbek체mmertenChat", wo ich nicht mal mehr meinen Beitrag einstellen konnte, da ich den Manager anging wegen einer Formulierung, wo er alle als B철se empfand die kein Weihnachten feiern wollen - 채hja - die Ausdr체cke die er dabei gebrauchte waren nicht nur beleidigend als solches sondern auch eine Volksverhetzung, denn es gibt eben V철lker die kein Weihnachten feiern! Der Heise Verlag kann einem Gericht nicht weismachen, dass er kein Filterprogramm besitzt, dass solcherlei "Formulierungen" nicht auswirft !!! Darauf hat bestimmt der Erstrichter im Gericht daraufverwiesen und ich glaube kaum, dass eine n채chste Instanz das anders sehen wird, zudem wird sich der Heise-Verlag rechtlich noch anderweitig versichert haben, sonst h채tte er den Betrieb nicht umgehend eingestellt. Es ist halt mal so in dieser Welt, dass 90% Unschuldige auf dieser Welt wegen der 10% Unvern체nftigen leiden m체ssen, da kann man auch wegen eines Verlages keine Ausnahmen machen. Deshalb habe ich bei meiner 철ffentlichen Group bzw. die meines Freundes so eingestellt, dass alle Beitr채ge sofort auf mein Email laufen, da ich eine Moderieren auch als einengend empfinde, aber dadurch 체berwache auch ich die Group entsprechend und unliebsame St철renfriede werden permanet gesperrt und zwar solange, bis ihnen die Namen ausgehen. MfG. freily짰짤
AntwortenLöschenhallo freily, leider habe ich keine zeit eine eigene comm zu erstellen. geistere aber durch einige räume durch. bist du hier der polizist bei msn, der für deaktivierungen sorgt? ein mensch, der die weihnachtsfeier, heute ein familienfest, vertritt, ist sicher kein volksverhetzer. ich weiß zwar nicht, was da abgeht, aber du solltest deine zunge zügeln, denn es könnte auch eine keule von anderer seite kommen. auch im internet bleibt man nicht anonym. lg purzelchen
AntwortenLöschenUnd es gibt sie doch, die Reinkarnation und sie droht auch wieder. aber du solltest deine zunge z체geln, denn es k철nnte auch eine keule von anderer seite kommen
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