Sonntag, 20. April 2008

ENDLICH: Bundestag deckelt horrende Abmahn-Gebühren

Berlin (dpa) - Der Bundestag hat die Gesetze gegen Produktpiraterie versch채rft und den Schutz des geistigen Eigentums gest채rkt. Zugleich schob das Parlament am Freitag horrenden Abmahngeb체hren bei Bagatelldelikten einen Riegel vor
 
 
ist also nicht mehr so einfach und vor allem nicht so teuer, wie es bisher m철glich war - war ja auc bescheuert!
 
liebe grüße
von susanne
 
Bei einfachen, nichtkommerziellen Verstößen gegen Urheberrechte werden die Abmahngeb체hren auf 100 Euro begrenzt. Damit soll dem Abmahn-Unwesen begegnet werden. K체nftig k철nnen beispielsweise Jugendliche, die auf ihrer privaten Homepage ohne Genehmigung der Rechteinhaber das Foto ihres Lieblingsstars oder einen Stadtplan mit ihrer Adresse einstellen, nicht mehr mit einer Anwaltsrechnung von 1000 Euro oder mehr 체berzogen werden.
 
Schwerpunkt der Gesetzes채nderungen, die eine EU-Richtlinie umsetzen, ist der Schutz geistigen Eigentums. Ein zentraler Punkt dabei ist ein Auskunftsanspruch, der bis jetzt nur gegen denjenigen besteht, der das Urheberrecht verletzt
 
Als Ausgleich f체r den entstandenen Schaden kann ein Urheber vom F채lscher die Herausgabe des Gewinns verlangen oder ihm eine fiktive Lizenzgeb체hr berechnen. Eine Beschlagnahmeverordnung soll ferner verhindern, dass Falsifikate in die Europ채ische Union eingef체hrt werden. Der Zoll kann beschlagnahmte Ware vernichten, wenn der Verf체gungsberechtigte nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht. 2006 hat der deutsche Zoll Waren im Wert von 1,2 Milliarden Euro sichergestellt
 

1 Kommentar:

  1. just4fun fand diesen artikel, der die begrenzung noch weit ausführlicher darstellt:  Heise.de.   liebe grüße von susanne

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